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ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN (AGB)
Wild Handels AG · Gültig ab 20.04.2026 (ersetzt die Version vom 01.04.2024)

1 ALLGEMEINES 1.1 Diese AGB gelten fĂŒr alle Lieferungen und Leistungen der Wild Handels AG, einschliesslich Bestellungen ĂŒber den Onlineshop sowie per Telefon, E-Mail, Briefpost oder WhatsApp. Sie sind Teil jedes Kaufvertrags. Die AGB können auf der Webseite eingesehen werden. 1.2 Schriftliche Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, haben Vorrang. 1.3 Die AGB, die beim Vertragsabschluss gĂŒltig sind, gelten auch fĂŒr alle zukĂŒnftigen Lieferungen und Leistungen. 1.4 Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemĂ€ss separater DatenschutzerklĂ€rung unter wildparts.ch/datenschutz. ________________________________________ 2 ANGEBOT / ANNAHME 2.1 Mit seiner Bestellung macht der Kunde ein verbindliches Angebot, einen Kaufvertrag unter Einbeziehung dieser AGB abzuschliessen. 2.2 Die Wild Handels AG haftet nicht fĂŒr SchĂ€den durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen. 2.3 Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Wild Handels AG die Bestellung bestĂ€tigt oder die Ware liefert. Die Wild Handels AG kann Bestellungen ohne Angabe von GrĂŒnden ablehnen oder MengenbeschrĂ€nkungen festlegen. 2.4 Technische Angaben und Produktbeschreibungen, z.B. in Prospekten oder auf der Webseite, sind unverbindlich. Der Kunde ist dafĂŒr verantwortlich zu prĂŒfen, ob das Produkt fĂŒr seinen Zweck geeignet ist. ________________________________________ 3 PREISE / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 3.1 Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer, Verpackung und andere Zusatzkosten. 3.2 Lieferkosten fĂŒr Kurierfahrten innerhalb des Liefergebiets betragen CHF 9.00 pro Lieferung. Reifenlieferungen innerhalb des Liefergebiets sind kostenlos. 3.3 Preise können angepasst werden, wenn sich die Herstellungs- oder Lieferkosten unerwartet erhöhen. Der Kunde wird darĂŒber informiert. 3.4 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne AbzĂŒge zu begleichen. 3.5 Barquittungen werden nur bei sofortiger Zahlung ausgestellt. Andernfalls wird eine Rechnung mit 30-tĂ€giger Zahlungsfrist ausgestellt. 3.6 Bei verspĂ€teter Zahlung kann die Wild Handels AG Verzugszinsen von 5 % auf den geschuldeten Betrag erheben. 3.7 Im Fall von Zahlungsverzug kann die Wild Handels AG vom Vertrag zurĂŒcktreten und die Ware zurĂŒckfordern. 3.8 Der Kunde darf Zahlungen nicht zurĂŒckhalten oder mit anderen Forderungen verrechnen. Das Verrechnungsverbot gilt nicht fĂŒr unbestrittene oder rechtskrĂ€ftig festgestellte Gegenforderungen. 3.9 Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollstĂ€ndigen Bezahlung aller Forderungen aus der GeschĂ€ftsbeziehung Eigentum der Wild Handels AG (Eigentumsvorbehalt gemĂ€ss Art. 715 ZGB). Die Wild Handels AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden eintragen zu lassen; der Kunde ermĂ€chtigt die Wild Handels AG hierzu und stellt die notwendigen Angaben zur VerfĂŒgung. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zur vollstĂ€ndigen Zahlung pfleglich zu behandeln und bei PfĂ€ndung oder Zugriff Dritter die Wild Handels AG unverzĂŒglich zu benachrichtigen. 3.10 Anzahlung: Bei AuftrĂ€gen ab einem Warenwert von CHF 5'000.00 oder bei Neukunden ohne bisherige GeschĂ€ftsbeziehung kann die Wild Handels AG eine Anzahlung von bis zu 30 % des Auftragswerts verlangen. ________________________________________ 4 LIEFERUNG / LIEFERFRIST 4.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse, sofern sie sich innerhalb des Liefergebiets der Wild Handels AG befindet. Privatkunden holen die Ware grundsĂ€tzlich im Ladenlokal der Wild Handels AG in Steinhausen ab. 4.2 Lieferungen innerhalb der Schweiz dauern in der Regel zwei Werktage. FĂŒr spezielle Produkte wie Reifen oder Werkstatteinrichtungen können lĂ€ngere Lieferzeiten gelten. 4.3 Verzögerungen durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Streiks oder Naturkatastrophen) können die Lieferzeit verlĂ€ngern. 4.4 Wenn die Lieferung erheblich verspĂ€tet ist, kann der Kunde nach einer Nachfrist vom Vertrag zurĂŒcktreten. Schadenersatz ist nur bei grober FahrlĂ€ssigkeit möglich. 4.5 GefahrenĂŒbergang: Nutzen und Gefahr (inkl. Transportrisiko) gehen mit Übergabe der Ware auf den Kunden ĂŒber — sei es durch Abholung im Ladenlokal, Übergabe an den Kunden selbst oder an einen vom Kunden beauftragten Spediteur. Dies gilt auch bei Teillieferungen. ________________________________________ 5 RÜCKNAHMEN / PREISMINDERUNGEN 5.1 Produkte können innerhalb von 30 Tagen im unbenutzten Zustand und in der Originalverpackung zurĂŒckgegeben werden. Waren mit rotem Punkt mĂŒssen innerhalb von 15 Tagen retourniert werden. Extra fĂŒr den Kunden bestellte Waren können von der RĂŒcknahme ausgeschlossen werden. Dieses vertraglich eingerĂ€umte RĂŒckgaberecht besteht zusĂ€tzlich zu den gesetzlichen GewĂ€hrleistungsrechten und schrĂ€nkt diese nicht ein. 5.2 Eingebaute Produkte sowie aus verschweisster Plastikverpackung genommene Elektronikteile können nicht zurĂŒckgegeben werden. 5.3 Reifen werden nur in AusnahmefĂ€llen zurĂŒckgenommen. Der Kunde trĂ€gt die RĂŒcksendekosten. 5.4 Reifen werden in der Regel bis drei Jahre nach Produktionsdatum (DOT) als neu behandelt. Ältere Reifen können mit Preisnachlass verkauft werden. 5.5 Altreifen werden fĂŒr CHF 5.00 pro StĂŒck zurĂŒckgenommen, Altbatterien kostenlos. ________________________________________ 6 GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG FÜR MÄNGEL 6.1 Die Garantie betrĂ€gt 24 Monate (6 Monate fĂŒr Motorradbatterien). MĂ€ngel sind nach ihrer Entdeckung ohne schuldhafte Verzögerung, in der Regel innerhalb von 14 Tagen, schriftlich zu melden. 6.2 Von der Garantie ausgeschlossen sind SchĂ€den durch: unsachgemĂ€sse Nutzung, normale Abnutzung, falsche Lagerung oder Eigenreparaturen ohne Zustimmung der Wild Handels AG. 6.3 Die Garantie entfĂ€llt, wenn Reparaturen oder Modifikationen nicht durch autorisiertes Fachpersonal durchgefĂŒhrt wurden oder ungeeignetes bzw. nicht fachgerechtes Werkzeug verwendet wurde. 6.4 Im Garantiefall entscheidet die Wild Handels AG ĂŒber Reparatur, Ersatz oder Preisminderung. 6.5 Die Haftung der Wild Handels AG ist auf grobe FahrlĂ€ssigkeit und Vorsatz beschrĂ€nkt. FĂŒr leicht fahrlĂ€ssige SchĂ€den wird nur gehaftet, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei PersonenschĂ€den sowie bei zwingenden gesetzlichen HaftungstatbestĂ€nden (insbesondere nach Produktehaftpflichtgesetz PrHG) bleibt die Haftung unberĂŒhrt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere betreffend KonsumentenvertrĂ€ge, bleiben vorbehalten. 6.6 Eine finanzielle EntschĂ€digung fĂŒr Arbeitsaufwand muss zusammen mit dem Garantieantrag beantragt werden. SpĂ€tere AntrĂ€ge werden nicht akzeptiert. 6.7 Die Entscheidung ĂŒber ArbeitsentschĂ€digungen im Garantiefall liegt beim Hersteller oder Lieferanten des Produkts. 6.8 Der maximale Stundensatz fĂŒr Garantiearbeiten betrĂ€gt CHF 80.00 (exkl. MwSt.), sofern vom Hersteller oder Lieferanten genehmigt. 6.9 Verpackungs- und Zustellkosten trĂ€gt der Kunde, Material- und Reparaturkosten ĂŒbernimmt die Wild Handels AG, wenn ein Garantiefall vorliegt. ________________________________________ 7 GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT 7.1 FĂŒr gewerbliche Kunden (B2B) ist das zustĂ€ndige Gericht am Sitz der Wild Handels AG in 6312 Steinhausen, Kanton Zug, Schweiz, ausschliesslicher Gerichtsstand. FĂŒr Konsumenten (Privatkunden) gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregeln nach Art. 32 ff. ZPO. 7.2 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen ĂŒber den internationalen Warenkauf (CISG). ________________________________________ 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 8.1 Die Wild Handels AG kann die AGB jederzeit Ă€ndern. Änderungen gelten ab Veröffentlichung auf der Webseite. ________________________________________ 9 SALVATORISCHE KLAUSEL 9.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder dieser AGB unwirksam oder nicht durchfĂŒhrbar sein, bleiben die ĂŒbrigen Bestimmungen davon unberĂŒhrt. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchfĂŒhrbaren Regelung gilt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprĂŒnglichen Regelung so weit wie möglich entspricht. Dasselbe gilt, wenn eine Regelung fehlt. ________________________________________ Diese AGB treten am 20.04.2026 in Kraft. Sie ersetzen alle bis zu diesem Datum gĂŒltigen AGB der Wild Handels AG.

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