
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB)
Wild Handels AG · Gültig ab 20.04.2026 (ersetzt die Version vom 01.04.2024)
1Allgemeines
1.1Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Wild Handels AG, einschliesslich Bestellungen über den Onlineshop sowie per Telefon, E-Mail, Briefpost oder WhatsApp. Sie sind Teil jedes Kaufvertrags. Die AGB können auf der Webseite eingesehen werden.
1.2Schriftliche Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, haben Vorrang.
1.3Die AGB, die beim Vertragsabschluss gültig sind, gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen.
1.4Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss separater Datenschutzerklärung unter wildparts.ch/datenschutz.
2Angebot / Annahme
2.1Mit seiner Bestellung macht der Kunde ein verbindliches Angebot, einen Kaufvertrag unter Einbeziehung dieser AGB abzuschliessen.
2.2Die Wild Handels AG haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen.
2.3Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Wild Handels AG die Bestellung bestätigt oder die Ware liefert. Die Wild Handels AG kann Bestellungen ohne Angabe von Gründen ablehnen oder Mengenbeschränkungen festlegen.
2.4Technische Angaben und Produktbeschreibungen, z.B. in Prospekten oder auf der Webseite, sind unverbindlich. Der Kunde ist dafür verantwortlich zu prüfen, ob das Produkt für seinen Zweck geeignet ist.
3Preise / Zahlungsbedingungen
3.1Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer, Verpackung und andere Zusatzkosten.
3.2Lieferkosten für Kurierfahrten innerhalb des Liefergebiets betragen CHF 9.00 pro Lieferung. Reifenlieferungen innerhalb des Liefergebiets sind kostenlos.
3.3Preise können angepasst werden, wenn sich die Herstellungs- oder Lieferkosten unerwartet erhöhen. Der Kunde wird darüber informiert.
3.4Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu begleichen.
3.5Barquittungen werden nur bei sofortiger Zahlung ausgestellt. Andernfalls wird eine Rechnung mit 30-tägiger Zahlungsfrist ausgestellt.
3.6Bei verspäteter Zahlung kann die Wild Handels AG Verzugszinsen von 5 % auf den geschuldeten Betrag erheben.
3.7Im Fall von Zahlungsverzug kann die Wild Handels AG vom Vertrag zurücktreten und die Ware zurückfordern.
3.8Der Kunde darf Zahlungen nicht zurückhalten oder mit anderen Forderungen verrechnen. Das Verrechnungsverbot gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen.
3.9Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Wild Handels AG (Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB). Die Wild Handels AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden eintragen zu lassen; der Kunde ermächtigt die Wild Handels AG hierzu und stellt die notwendigen Angaben zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zur vollständigen Zahlung pfleglich zu behandeln und bei Pfändung oder Zugriff Dritter die Wild Handels AG unverzüglich zu benachrichtigen.
3.10Anzahlung: Bei Aufträgen ab einem Warenwert von CHF 5'000.00 oder bei Neukunden ohne bisherige Geschäftsbeziehung kann die Wild Handels AG eine Anzahlung von bis zu 30 % des Auftragswerts verlangen.
4Lieferung / Lieferfrist
4.1Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse, sofern sie sich innerhalb des Liefergebiets der Wild Handels AG befindet. Privatkunden holen die Ware grundsätzlich im Ladenlokal der Wild Handels AG in Steinhausen ab.
4.2Lieferungen innerhalb der Schweiz dauern in der Regel zwei Werktage. Für spezielle Produkte wie Reifen oder Werkstatteinrichtungen können längere Lieferzeiten gelten.
4.3Verzögerungen durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Streiks oder Naturkatastrophen) können die Lieferzeit verlängern.
4.4Wenn die Lieferung erheblich verspätet ist, kann der Kunde nach einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz ist nur bei grober Fahrlässigkeit möglich.
4.5Gefahrenübergang: Nutzen und Gefahr (inkl. Transportrisiko) gehen mit Übergabe der Ware auf den Kunden über — sei es durch Abholung im Ladenlokal, Übergabe an den Kunden selbst oder an einen vom Kunden beauftragten Spediteur. Dies gilt auch bei Teillieferungen.
5Rücknahmen / Preisminderungen
5.1Produkte können innerhalb von 30 Tagen im unbenutzten Zustand und in der Originalverpackung zurückgegeben werden. Waren mit rotem Punkt müssen innerhalb von 15 Tagen retourniert werden. Extra für den Kunden bestellte Waren können von der Rücknahme ausgeschlossen werden. Dieses vertraglich eingeräumte Rückgaberecht besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten und schränkt diese nicht ein.
5.2Eingebaute Produkte sowie aus verschweisster Plastikverpackung genommene Elektronikteile können nicht zurückgegeben werden.
5.3Reifen werden nur in Ausnahmefällen zurückgenommen. Der Kunde trägt die Rücksendekosten.
5.4Reifen werden in der Regel bis drei Jahre nach Produktionsdatum (DOT) als neu behandelt. Ältere Reifen können mit Preisnachlass verkauft werden.
5.5Altreifen werden für CHF 5.00 pro Stück zurückgenommen, Altbatterien kostenlos.
6Gewährleistung, Haftung für Mängel
6.1Die Garantie beträgt 24 Monate (6 Monate für Motorradbatterien). Mängel sind nach ihrer Entdeckung ohne schuldhafte Verzögerung, in der Regel innerhalb von 14 Tagen, schriftlich zu melden.
6.2Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden durch: unsachgemässe Nutzung, normale Abnutzung, falsche Lagerung oder Eigenreparaturen ohne Zustimmung der Wild Handels AG.
6.3Die Garantie entfällt, wenn Reparaturen oder Modifikationen nicht durch autorisiertes Fachpersonal durchgeführt wurden oder ungeeignetes bzw. nicht fachgerechtes Werkzeug verwendet wurde.
6.4Im Garantiefall entscheidet die Wild Handels AG über Reparatur, Ersatz oder Preisminderung.
6.5Die Haftung der Wild Handels AG ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Für leicht fahrlässige Schäden wird nur gehaftet, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei Personenschäden sowie bei zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen (insbesondere nach Produktehaftpflichtgesetz PrHG) bleibt die Haftung unberührt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere betreffend Konsumentenverträge, bleiben vorbehalten.
6.6Eine finanzielle Entschädigung für Arbeitsaufwand muss zusammen mit dem Garantieantrag beantragt werden. Spätere Anträge werden nicht akzeptiert.
6.7Die Entscheidung über Arbeitsentschädigungen im Garantiefall liegt beim Hersteller oder Lieferanten des Produkts.
6.8Der maximale Stundensatz für Garantiearbeiten beträgt CHF 80.00 (exkl. MwSt.), sofern vom Hersteller oder Lieferanten genehmigt.
6.9Verpackungs- und Zustellkosten trägt der Kunde, Material- und Reparaturkosten übernimmt die Wild Handels AG, wenn ein Garantiefall vorliegt.
7Gerichtsstand und Anwendbares Recht
7.1Für gewerbliche Kunden (B2B) ist das zuständige Gericht am Sitz der Wild Handels AG in 6312 Steinhausen, Kanton Zug, Schweiz, ausschliesslicher Gerichtsstand. Für Konsumenten (Privatkunden) gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregeln nach Art. 32 ff. ZPO.
7.2Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).
8Schlussbestimmungen
8.1Die Wild Handels AG kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen gelten ab Veröffentlichung auf der Webseite.
9Salvatorische Klausel
9.1Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder dieser AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchführbaren Regelung gilt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung so weit wie möglich entspricht. Dasselbe gilt, wenn eine Regelung fehlt.
Diese AGB treten am 20.04.2026 in Kraft. Sie ersetzen alle bis zu diesem Datum gültigen AGB der Wild Handels AG.